Ab dem 7. Dezember 2025: € 9,00 extra für eine Zahlungserinnerung
Ab dem 7. Dezember zahlen Sie € 9,00 Verwaltungskosten, wenn Sie eine Zahlungserinnerung erhalten. Vermeiden Sie diese zusätzlichen Kosten, indem Sie Ihre Mautfahrt innerhalb von 72 Stunden bezahlen, oder melden Sie sich für die automatische Zahlung an.
Einspruch einlegen
Sind Sie mit einem Bußgeld oder einer Entscheidung von uns nicht einverstanden? Dann können Sie dagegen Einspruch einlegen. Sie möchten online Einspruch gegen ein Bußgeld einlegen? Dann können Sie sich auch die Fotos ansehen.
Was Sie zuerst wissen müssen
Um online Einspruch einlegen zu können, benötigen Sie DigiD. Ist das Fahrzeug auf den Namen eines Unternehmens zugelassen? Dann verwenden Sie eHerkenning. Leben Sie im Ausland? Dann können Sie sich möglicherweise über eIDAS anmelden.
Möchten Sie nicht online Einspruch einlegen? Dann lesen Sie unten auf dieser Seite den Abschnitt „Vorzugsweise per Post“.
Möchten Sie gegen eine Entscheidung über eine Sondergenehmigung Einspruch einlegen? Dies ist nur per Post möglich. Lesen Sie dazu unten auf dieser Seite den Abschnitt „Vorzugsweise per Post“.
Legen Sie Ihren Einspruch auf Niederländisch ein. Eventuell is ein Einspruch in Deutsch oder English auch möglich. Bekommen wir einen Einspruch in einer anderen Sprache? Dann bitten wir um eine Übersetzung. Das weitere Verfahren des Einspruchs ist auf Niederländisch.
Sie können keinen Einspruch gegen eine Mahnung zu einem Bußgeld einlegen.
So legen Sie online Einspruch ein
Melden Sie sich über die Schaltfläche „Einspruch über DigiD einlegen“ oder „Einspruch über eHerkenning einlegen“ oder „Einspruch über eIDAS“ an
Geben Sie das Nummernschild und die CJIB-Nummer ein
Sie sehen zuerst die Fotos der Mautfahrt. Anschließend können Sie Einspruch einlegen.
Möchten Sie gegen mehr als ein Bußgeld Einspruch einlegen? Dann legen Sie bitte für jedes Bußgeld einen eigenen Einspruch ein.
Sie erhalten einen Brief, in dem Sie darüber informiert werden, dass wir Ihren Einspruch erhalten haben.
Wir werden Ihren Einspruch bearbeiten. Falls erforderlich, werden wir Sie kontaktieren.
Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des Bescheids an uns senden. Danach haben wir 6 Wochen Zeit, um auf Ihren Einspruch zu reagieren. Sollte dies nicht innerhalb dieser Zeit möglich sein, werden Sie rechtzeitig benachrichtigt.
Sie erhalten einen Brief mit unserer Entscheidung über Ihren Einspruch.
Jemand anders legt Widerspruch für Sie ein
Sie können jemanden bitten, für Sie Widerspruch einzulegen. Wir benötigen dann eine schriftliche Ermächtigung (pdf, 101kb). Diese Ermächtigung müssen Sie zusammen mit dem Widerspruch einreichen. Anwälte müssen keine Ermächtigung vorlegen.
Nicht einverstanden mit der Entscheidung über den Einspruch
Sind Sie mit unserer Entscheidung über Ihren Einspruch nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht Berufung einlegen. In dem Brief mit unserer Entscheidung erfahren Sie, wie Sie dies tun können.
Nicht zufrieden mit uns
Sind Sie nicht zufrieden mit uns? Zum Beispiel über die Art und Weise, wie wir Ihnen geholfen haben? Dann legen Sie keinen Einspruch ein, sondern melden Sie Ihre Beschwerde.
Rechtliche Fragen
Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Einspruch? Das Juridisch Loket bietet kostenlose Hilfe bei rechtlichen Fragen.
Einspruch per Post einlegen
Haben Sie kein DigiD oder eHerkenning? Oder schreiben Sie lieber einen Brief? Dann senden Sie Ihren Einspruch an:
Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft
z. Hd. Abteilung JBZ des RDW
Postfach 85
9640 AB Veendam
Folgende Informationen sollten Sie zumindest in Ihrem Einspruch aufführen und anhängen:
das Datum, Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Unterschrift
gegen welche Entscheidung Sie Einspruch einlegen (fügen Sie eine Kopie des Briefs mit der Entscheidung bei oder geben Sie das Aktenzeichen des Briefs an)
warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind
Dokumente im Zusammenhang mit dem Einspruch (z. B. Fotos, Briefe oder andere Aufzeichnungen).
Möchten Sie in einem Gespräch erklären, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind? Dann geben Sie in Ihrem Einspruch an, dass Sie eine Anhörung wünschen. Tun Sie dies nicht später als 6 Wochen nach dem Datum oben auf dem Brief. Geben Sie im Einspruch auch Ihre Telefonnummer an.
Danke für Ihr Feedback
Wir werden uns damit befassen
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